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Auf dieser Seite finden sie die wichtigsten Verkehrszeichen der aktuellen Straßenverkehrsordnung! Klicken Sie die Verkehrszeichen einzeln an und frischen Sie Ihre Kenntnisse über die verschiedenen Verkehrszeichen auf! Was gilt wann? Informieren Sie sich jetzt und tragen Sie so zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit bei!
   
 
 

 

 

 

 


Auf dieser Seite finden sie die wichtigsten Verkehrszeichen der aktuellen Straßenverkehrsordnung! Klicken Sie die Verkehrszeichen einzeln an und frischen Sie Ihre Kenntnisse über die verschiedenen Verkehrszeichen auf! Was gilt wann? Informieren Sie sich jetzt und tragen Sie so zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit bei!

Verkehrszeichen

 
Gefahrzeichen...

§ 40 Gefahrzeichen:
Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf ein Zusatzschild angegeben sein. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrenstelle. Ein Zusatzschild kann die Länge der Gefahrenstrecke angeben. Steht ein Gefahrenzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrenstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.


Vorschriftzeichen...

§ 41 Vorschriftzeichen:
Auch Verkehrsszeichen oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote. Die Zeichen stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Zeichen stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen. Sonst ist soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine von ihnen.


Richtzeichen...

§ 42 Richtzeichen:
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.


Verkehrseinrichtungen...

§ 43 Verkehrseinrichtungen:
Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen. Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.


Zusatzzeichen...

Zusatzzeichen:
Auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen. Die Zusatzschilder zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Zeichnungen oder Aufschriften. Sie sind dicht unter den Verkehrsschildern angebracht.


   



 
   





 
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