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Wer mit dem Auto unterwegs ist muss auch die Straßenverkehrsordnung kennen! Finden Sie hier die aktuelle Ausgabe der Straßenverkehrsordnung mit allen wichtigen Vorschriften! Durch einfaches Klicken auf die verschiedenen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung werden Sie erfahren, wie Sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben!
Strassenverkehrsordnung - StVO |
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| §26 Fußgängerüberwege | (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müßten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend. |
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