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Wer mit dem Auto unterwegs ist muss auch die Straßenverkehrsordnung kennen! Finden Sie hier die aktuelle Ausgabe der Straßenverkehrsordnung mit allen wichtigen Vorschriften! Durch einfaches Klicken auf die verschiedenen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung werden Sie erfahren, wie Sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben!
Strassenverkehrsordnung - StVO |
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| §15 Liegenbleiben von Fahrzeugen | | Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge. |
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